Autor Thema: Autobahnvignette Schweiz ab 1. August 2023 auch elektronisch erhältlich  (Gelesen 2480 mal)

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Offline Markus

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Häufig gestellte Fragen zur E-Vignette


Wofür benötige ich eine Vignette und wie lange ist diese gültig?

Die Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen ist abgabepflichtig für alle Motorfahrzeuge und Anhänger, welche nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Diese Abgabe wird in Form einer Vignette erhoben. Grundsätzlich besteht für alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 t eine Vignettenpflicht. Die Schweizer Vignette ist an das Kalenderjahr gebunden. Sie ist jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig (14 Monate).

Welche Formen der Vignette gibt es und wie viel kostet sie?

Es gibt zwei Formen der Vignette: Die Klebevignette und die E-Vignette. Der offizielle Verkaufspreis beträgt 40 CHF.

Was ist der Unterschied zwischen einer Klebe und einer E-Vignette?

Die Klebevignette ist an das Fahrzeug gebunden, während die E-Vignette an das Kontrollschild gebunden ist. Deshalb benötigen Sie bspw. bei Wechselkontrollschildern nur noch eine E-Vignette. Eine E-Vignette muss auch bei einem Scheibenbruch nicht ersetzt werden. Zudem können Sie diese bequem online mit Ihrem Computer oder Smartphone kaufen – wann und von wo aus Sie wollen. Die Klebevignette berechtigt direkt nach dem korrekten Anbringen an das Fahrzeug zur Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen. Bei der E-Vignette ist dies direkt nach der Registrierung des Kontrollschilds resp. dem Kauf im Webshop der Fall.

Wie funktioniert der Kauf der E-Vignette und was geschieht mit meinen Daten?

Für den Kauf einer E-Vignette müssen Sie lediglich drei Informationen angeben: Die Fahrzeugkategorie, das Zulassungsland und das Kontrollschild. Gültige Zahlungsmittel sind Kreditkarte oder TWINT. Freiwillig kann bei der Registrierung eine Funktion aktiviert werden, damit überprüft werden kann, ob ein Kontrollschild bereits über eine gültige E-Vignette verfügt. Das ist z.B. dann nützlich, wenn sich mehrere Personen ein Fahrzeug teilen. Tickets und Quittungen sind, solange die Browserdaten nicht gelöscht werden, auf Ihrem Gerät gespeichert. Sie können sich ebenfalls eine Kaufquittung der E-Vignette zustellen lassen, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse (optional) angeben. Wenn Sie sich zudem als Nutzer/-in oder Geschäftspartner/-in im ePortal des Bundes registrieren, können Sie von zusätzlichen Funktionen wie dem gleichzeitigen Kauf mehrerer Vignetten profitieren. Lesen Sie mehr dazu in den Nutzungsbestimmungen. Ihre Daten werden in der Schweiz sicher gespeichert und dienen ausschliesslich zu Kontrollzwecken.

Ich habe für dieses Jahr bereits eine Klebevignette gekauft. Kann ich diese in eine E-Vignette umtauschen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können jedoch für das kommende Jahr eine E-Vignette kaufen.

Quelle
« Letzte Änderung: 07. Dezember 2023, 13:04:12 von Markus »
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