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Willkommen im Schlaraffenland Schweiz
« am: 10. Juli 2011, 15:35:41 »
Am 1. Mai wurde die Personenfreizügigkeit auf die EU-Oststaaten erweitert. 75 Millionen Menschen bekommen fortan die Chance, sich in der Schweiz niederzulassen und viel Geld zu kassieren, ohne zu arbeiten. Wie das funktioniert, zeigt folgende Anleitung.

Von Andreas Kunz

Willkommen in der Schweiz, dem Land mit der höchsten Zuwanderungsrate Europas. Nirgendwo sonst sind seit Beginn der Personenfreizügigkeit prozentual mehr Menschen eingereist. Da das Abkommen am 1. Mai aus geweitet wird, dürfen Sie sich aus den folgenden Ländern nun auch hier niederlassen: Polen, Ungarn, Litauen, Estland, Lettland, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Zypern und Malta. Wenn Sie also einer der 75 Millionen Einwohner dieser Staaten sind, bietet sich Ihnen jetzt die Chance Ihres Lebens.

Falls Sie aus den Oststaaten kommen, verdienen Sie zu Hause durchschnittlich rund 800 Euro pro Monat. Die Arbeitslosenquote übersteigt oft zwanzig Prozent, bei unter 25-Jährigen beträgt sie teilweise sogar über dreissig Prozent. Mit einem Umzug in die Schweiz können Sie Ihre Sorgen schnell loswerden. Ihre Lebensqualität wird sich schlagartig verbessern. Sie brauchen bloss den Spielraum der helvetischen Gesetze auszunützen.

Die Einreise ist kein Problem. Ein Aufenthaltsvisum braucht es für die Schweiz nicht mehr. Bei der Auswahl Ihres zukünftigen Wohnorts empfehlen wir Ihnen eine Stadt wie Zürich, Basel oder Bern. Falls Sie mit den Behörden in Kontakt kommen (siehe weiter unten), werden Sie es in links-grün regierten Gemeinden viel leichter haben als in bürgerlich dominierten Dörfern. Ebenso zu empfehlen ist die französischsprachige Schweiz, wo die Menschen gegenüber Zuwanderern grundsätzlich positiver eingestellt sind.

Natürlich ist es von Vorteil, wenn Sie bereits eine Anstellung haben. Wie Sie wissen, darf nur hierherkommen, wer einen gültigen Schweizer Arbeitsvertrag besitzt. Von dieser Forderung sollten Sie sich aber nicht abschrecken lassen. Wenn Sie sich auf dem Einwohneramt der von Ihnen ausgesuchten Ge meinde anmelden, brauchen Sie bloss ein Dokument vorzulegen, auf dem Ihr Name, der Name einer Fantasiefirma und das Wort «unbefristet» stehen. Laut Gesetz braucht es nicht einmal einen Arbeitsvertrag, es reicht eine simple «Arbeitsbescheinigung» ohne Angabe der Stellenprozente. Sie erhalten damit eine Aufenthaltsbewilligung für fünf Jahre, in denen Sie mit ein bisschen Geschick mehr Geld machen können als Ihre Freunde daheim im ganzen Leben.

Ob der Vertrag nicht kontrolliert wird? Nein. Das Einwohneramt schickt das Dokument zum kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit und dann weiter zum Migrationsamt. Beide Ämter dürfen Ihre Angaben nicht überprüfen. Nur wenn Sie allzu schludrig vorgegangen sind und viel Pech haben, kann es sein, dass Sie auf Verdacht hin in einer der sehr seltenen Stichproben hängenbleiben. Wenn Sie erwischt werden, lassen Sie sich aber nicht entmutigen, und versuchen Sie es einfach nochmals. Der erste, irrtümliche Versuch kann Ihnen nicht angelastet werden. Da die Schweizer Migrationsämter komplett überlastet sind und nach Angaben eines Amtschefs nur noch «mit grossem Aufwand den Anschein der Kontrolle aufrechterhalten», klappt es beim zweiten Mal bestimmt.

Passen Sie auf, was man Ihnen anbietet!

Wie Sie, ohne zu arbeiten, eine Sozialrente kassieren, die das Durchschnittseinkommen in Ihrer Heimat um das Zigfache übersteigt, erfahren Sie weiter unten. Zuerst wollen wir aber davon ausgehen, dass Sie tatsächlich einen Job haben. Ihre Chancen dazu stehen nicht schlecht, denn die Schweizer Arbeit geber dürfen die einheimischen Bewerber ab sofort nicht mehr bevorzugen. Ebenso verboten ist es, Ihnen einen Lohn zu zahlen, mit dem Sie in Ihrer Heimat zwar sehr glücklich wären, der aber für Schweizer Verhältnisse zu tief wäre. Passen Sie also auf, was man Ihnen anbietet! Falls Sie sich diskriminiert fühlen, wenden Sie sich umgehend an einen der 150 Arbeitsmarktinspektoren, die sich gerne für Sie einsetzen.

Einmal an der Arbeit, kann es natürlich vorkommen, dass Ihnen die Schufterei verleidet. Vor allem wenn Sie erfahren, wie Sie auf viel bequemerem Weg zu Ihrem Geld kommen können. Da Ihnen die gleichen Rechte wie den Einheimischen zustehen, haben Sie Anspruch auf die Schweizer Arbeitslosenversicherung. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Bern betont gegenüber den Medien zwar gerne, dass Sie ein ganzes Jahr lang in der Schweiz gearbeitet haben müssen, um an diesen Schatz zu gelangen. Doch das ist falsch. Sie müssen in den letzten zwei Jahren zwar tatsächlich zwölf Monate einem Job nachgegangen sein. Aber es reicht bereits ein Arbeitstag in der Schweiz – und Sie haben Anspruch auf die vollen hiesigen Sozialleistungen. Wenn Sie vor Ihrem Umzug also ein Jahr lang gearbeitet haben (oder irgendein Dokument in fremder Sprache dafür besitzen), können Sie sich bereits an Ihrem ersten Tag in der Schweiz von Ihrem Chef rauswerfen lassen. Sie erhalten 260 Taggelder zu achtzig Prozent Ihres Schweizer Lohns ausbezahlt. Wenn Sie eine Bescheinigung für achtzehn Monate Arbeitszeit haben, gibt es sogar 400 Taggelder. Bei einem Gehalt von 5000 Franken kommen Sie so auf rund 75 000 Franken. Daheim müssten Sie dafür rund sieben Jahre arbeiten.

Sie staunen? Das ist verständlich. Die Schweiz hält den Weltrekord an Taggeldern und bezahlt bis über 8000 Franken im Monat. Als Arbeitsloser können Sie auch wählerisch sein: Einen Job, bei dem Sie weniger als achtzig Prozent Ihres Schweizer Verdienstes bekämen, müssen Sie nicht annehmen. Das wäre «unzumutbar», wie es in diesem Land heisst.

Falls Sie Ihren Lebensabend in der Schweiz verbringen wollen, müssen Sie spätestens mit 64 Jahren hierherziehen. Suchen Sie sich einen Job – egal, zu welchem Lohn. Sobald Sie ein Jahr später das AHV-Alter erreicht haben, kriegen Sie zwar nur eine kümmerliche Rente ausbezahlt, da Sie ja bloss ein Jahr lang in den Topf einbezahlt haben. Doch Sie haben Anrecht auf die vollen Ergänzungsleistungen. Sie bekommen die Wohnungsmiete bezahlt und die Krankenkasse. Dazu gibt’s 1100 Franken für den Grundbedarf. Insgesamt erhalten Sie eine Unterstützung im Wert von rund 2300 Franken pro Monat. Also mehr als das Doppelte von dem, was Ihre Freunde daheim verdienen.

Je leerer das Konto, desto grösser die Hilfe

Überhaupt: Der Schweizer Sozialstaat bietet Ihnen ungeahnte und faszinierende Entfaltungsmöglichkeiten. Die Schweiz ist so reich, dass einem Zuwanderer mit ein bisschen Krea tivität unzählige Wege offenstehen, um mit Nichtstun völlig legal zum grossen Geld zu kommen. Sobald Sie Ihre 5-Jahres-Bewilligung in der Tasche haben, brauchen Sie nur einen einzigen Tag zu arbeiten – und Sie haben Anrecht auf Sozialhilfe. Die Schweizer sind stolz auf diese Institution; Kritik an der hohen Sozialquote von 26,4 Prozent lassen Sie nicht gelten (zum Vergleich: In Lettland liegt der Anteil der Sozialausgaben am Bruttoinlandprodukt bei 12,6 Prozent).

Bevor Sie sich beim Sozialamt melden, empfiehlt es sich, Ihr gesamtes Vermögen sowie Ihre allfällige Pensionskasse in eine Immobilie in Ihrer Heimat zu investieren. Die Behörden werden das nicht kontrollieren. Und je leerer Ihr Konto, desto grösser die Hilfe. Als Ehepaar mit zwei Kindern erhalten Sie beispielsweise im Kanton Zürich 4425 Franken pro Monat, steuerfrei. Zusätzlich werden die Kosten für die Krankenkasse und die Hausrats- und Haftpflichtversicherungen übernommen. Dazu kommen situationsbedingte Leistungen wie Zahnarzt, Therapien, Hort und Krippen oder sozialpädagogische Familienbegleitungen. Alles in allem kommen Sie auf einen monatlichen Verdienst von über 6000 Franken. Ohne zu arbeiten, werden Sie also sechsmal mehr Geld kassieren als Ihre hart schuftenden Freunde daheim. Natürlich dürfen Sie weiterhin ferienhalber in Ihr Heimatland reisen oder auch ein Auto kaufen. Es bleibt auch genügend übrig, um Ihren zu Hause gebliebenen Freunden etwas abzugeben. Sei es auch nur, um sie ein bisschen zu foppen. Oder um sie dazu anzuspornen, ebenfalls in die Schweiz zu kommen.

Besonders clever verhalten Sie sich, wenn Sie sich hier zu einem Zehn-Prozent-Pensum anstellen lassen. Das können Sie problemlos machen, denn wie Sie bereits wissen, ist eine Angabe der Stellenprozente auf Ihrer Arbeitsbescheinigung nicht nötig. Sie verdienen dann vielleicht nur 500 Franken, doch Sie bekommen problemlos eine Aufenthaltsbewilligung, und den Restbetrag zum Mindesteinkommen übernimmt das Sozialamt. Zudem halten Sie sich damit lästige Bewerbungen und Jobprogramme vom Hals – und laufen nicht Gefahr, unverhofft eine unpassende Vollzeitstelle zu finden, die Ihnen womöglich weniger einbringt als die Fürsorge. Wenn Sie vorsichtig genug sind, können Sie auch einer Schwarz arbeit nachgehen und Ihr Einkommen damit weiter aufbessern.

Für den Rest des Lebens ausgesorgt

Wichtig: Machen Sie sich kein Gewissen, wenn Sie nichts tun und dafür ein grosszügiges Entgelt kassieren. Dass die Schweiz ein soziales Schlaraffenland ist, ist schliesslich nicht Ihr Problem. Sie handeln völlig legal. Es wäre ja unvernünftig, einen schlechtbezahlten Job anzunehmen oder sogar in Ihre Heimat zurückzukehren.

Es kann nicht schaden, als Sozialhilfeempfänger früher oder später bei der Invalidenversicherung anzuklopfen. Auf deren Gelder haben Sie Anspruch, wenn Sie ein Gebrechen vorweisen können. Das Sozialamt wird Sie bei Ihrem Gesuch unterstützen und Ihnen sogar eine Motivationszulage bezahlen. Falls Ihre Anfrage abgelehnt wird, können Sie eine Beschwerde einreichen. Und ob Sie es glauben oder nicht: Das Sozialamt wird Ihnen dafür gratis einen Anwalt zur Verfügung stellen.

Natürlich können Sie aber auch direkt bei der IV landen. Wir wollen es nicht verschreien, aber wenn Sie sich an Ihrem ersten Tag auf der Baustelle die Hand zertrümmern, haben Sie für den Rest Ihres Lebens ausgesorgt. Mit der IV-Rente, den Ergänzungsleistungen, der Steuerbefreiung und anderen Zustüpfen wie «Integrationsentschädigungen» oder «Hilflosengeldern» (plus Zahnarzt, allfällige Alimente etc. etc.) kommt Ihre vierköpfige Familie schnell einmal auf monatlich 5000 Franken. Das ist wiederum das Zigfache von dem, was Sie in Ihrer Heimat verdienen würden. Zudem sind Sie als Sozialrentner vor Betreibungen geschützt und können, je nach Gebrechen, für Ihr Auto einen Behindertenparkplatz beanspruchen.

Sie haben aber gar keine Verletzungen und sind putzmunter? Geben Sie nicht auf, es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie trotzdem zu einer IV-Rente kommen. Sie müssen sich dafür nicht unbedingt selber ins Bein schies sen oder ein paar Finger wegschneiden, wie das in der Schweiz schon vorgekommen ist. Vierzig Prozent der IV-Renten werden für psychische Gebrechen gesprochen. Weitere fast 40 Prozent für Schmerzen oder angebliche Unfallfolgen, die sich objektiv weder beweisen noch widerlegen lassen. Um zu einer Rente zu kommen, müssen Sie also bloss ein bisschen flunkern – oder vielleicht wissen Sie ja noch gar nicht, woran Sie leiden. Am besten wenden Sie sich erstmal vertrauensvoll an den Schleudertraumaverband. Oder lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber entlassen und dann krankschreiben. Die seelische Belastung einer Freistellung reicht als Begründung für Arbeitsunfähigkeit und wird von den Arbeitsgerichten in der Regel akzeptiert. Eine psychische Verstimmung kann nach Ansicht bestimmter Mediziner sogar chronische Züge annehmen und zum Krankheitsbild «posttraumatisches Verbitterungssyndrom» führen. Bis zur Invalidität ist es dann nur noch ein kleiner Schritt.

Sie können auch den Verrückten spielen, sich als Blinden ausgeben oder behaupten, dass Sie fern Ihrer Heimat an Vereinsamung und Depressionen litten. Lachen Sie nicht, das ist alles schon vorgekommen! In der Schweiz wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sehr hoch gehalten. Sie müssen höchstens versuchen, sich in Ihrem Alltag ein bisschen zurückzuhalten, so dass Sie von einem Detektiv nicht beim Fussballspielen oder Partyfeiern erwischt werden. Aber auch wenn man Ihren Betrug aufdeckt – allzu gros se Sorgen müssen Sie sich nicht machen. Sie erhalten vor Gericht eine Busse von vielleicht 500 Franken und ein paar Monate Gefängnis – bedingt. Aus dem Land werfen darf man Sie nicht; und wenn Ihnen das Geld ausgeht, melden Sie sich einfach wieder bei der freundlichen Dame vom Sozialamt.

Nach fünf Jahren in der Schweiz können Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung um weitere fünf Jahre verlängern. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die ersten vier Jahre arbeitslos waren oder von der Fürsorge lebten. Damit Ihnen das Amt eine Verlängerung bewilligt, reicht es, im fünften Jahr einen Job zu haben. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Gesuchs einen «unbefristeten Arbeitsvertrag» besitzen, dürfen die Behörden die Verlängerung nicht ablehnen. Nach zehn Jahren bekommen Sie die Bewilligung dann automatisch. Sie darf per Gesetz nicht mehr abgelehnt werden, auch wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrags mehrere Jahre lang arbeitslos waren oder Fürsorge bezogen haben.

PS: Sollten Ihnen die beschriebenen Leistungen nicht reichen, bietet sich in der Schweiz immer noch eine Karriere in der Ausländerkriminalität an. Die hiesige Halbwelt mag Ihnen zunächst ein bisschen klein und lieblich vorkommen. Das Entwicklungspotenzial ist aber gross, und wenn Sie sich mit ein paar Landsleuten zusammentun, können Sie an den richtigen Orten reiche Beute machen. Falls Sie wider Erwarten erwischt werden, machen Sie sich keine allzu grossen Sorgen. Im Gegensatz zu Ihrer Heimat müssen Schweizer Polizisten sehr anständig mit Verbrechern umgehen. Bei einer grös seren Deliktsumme landen Sie in einem Gefängnis, in dem Sie wahrscheinlich besser leben, essen und schlafen werden als in Ihrer Heimat und in dem Sie zudem gratis eine Berufslehre machen und sich die Zähne reparieren lassen können. Meistens erhalten Sie aber sowieso nur eine bedingte Strafe und eine Busse, die Sie nicht bezahlen müssen. Und falls man Sie tatsächlich aus dem Land wirft, können Sie locker wieder zurückkommen, da gegen EU-Bürger keine Einreisesperren verhängt werden dürfen.

PPS: Die vorliegenden Informationen können Sie selbst nachprüfen. Sämtliche Angaben finden Sie bei:
Personenfreizügigkeitsgesetz
Skos- und IV-Richtlinien
AHV / IV
Arbeitslosenversicherungsgesetz
sowie in verschiedenen Schweizer Gerichtsurteilen

Als Übersetzungshilfe empfehlen wir Translate.google.de
             

Ausgabe 14/11
« Letzte Änderung: 10. Juli 2011, 19:33:26 von Markus »
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