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Autor Thema: Vignette Schweiz / Pickerl Österreich / Alle Infos  (Gelesen 9176 mal)

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Offline Markus

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Vignette Schweiz / Pickerl Österreich / Alle Infos
« am: 14. Februar 2018, 23:55:08 »





SCHWEIZ - VIGNETTE

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx

Besten Dank für Ihre Anfrage. Gemäss untenstehendem Artikel der Verordnung über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen ist die Vignette direkt auf dem Motorrad, wie Sie schon selber geschrieben haben, auf einem  nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil anzubringen. Das Übertragen einer Vignette auf verschiedene Fahrzeuge ist nicht erlaubt. Missbräuchliches Verhalten wird mit einer Busse von Fr. 200.-- bestraft.
 
NORMALE KLEBE-VIGNETTE --> Zu Ihren einzelnen Fragen:

1. Wie ist die Sachlage mit 4 Motorrädern und 4 verschiedenen Nummern ?
Jedes Motorrad braucht eine eigene Vignette.
 
2. Wie ist die Sachlage mit 2 Motorrädern und einer Wechselnummer ?
Obwohl ja nur ein Motorrad gleichzeitig gefahren werden kann, ist pro Motorrad eine Vignette zu lösen (analog Frage 1).
 
3. Darf man die Vignette auf die Rückseite der Wechselnummer kleben ?
Nein, die Vignette gehört zum Fahrzeug und nicht zur Nummer (siehe Frage 2)
 
4. Darf man die Vignette "unter" den Sattel kleben ?
Ja, wenn der Sattel nicht auswechselbar ist. Die Vignette muss nicht sichtbar sein.
 
5. Muss man die Vignette "aussen" auf die Verschalung "sichtbar" kleben ?
Nein, die Vignette muss nicht sichtbar sein.
 
6. Muss die Vignette analog dem Auto "seitenverkehrt" auf der (wenn vorhanden) Frontscheibe montiert werden ? Wenn nicht vorhanden; wo dann ?
Nein (analog Fragen 5 und 6).
 
7. Darf man die Vignette unter dem abschliessbaren Sattel auf den Rahmen montieren ?
Der Rahmen ist ein nicht auswechselbares Teil und unter dem Sattel, welcher leicht abnehmbar sein muss, leicht zugänglich und somit ein guter Platz für die Vignette. Wenn Sie sich Unannehmlichkeiten ersparen wollen, ist es sinnvoll, die Vignette so zu platzieren, dass sie (wenn auch nicht auf den ersten Blick) sichtbar ist.

e-VIGNETTE --> Zu Ihren einzelnen Fragen:

1. Was ist der Unterschied zur normalen Klebe-Vignette ?
Die e-Vignette ist nicht pro Fahrzeug nötig, sondern pro Nummer, also auch Wechselnummern.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben weiterzuhelfen und wünschen Ihnen unfallfreie Fahrt.

Mit freundlichen Grüssen
 
POLIZEI BASEL-LANDSCHAFT

www.polizei.bl.ch

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741.72
Verordnung über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen
(Nationalstrass enabgabe-Verordnung, NSAV) vom 26. Oktober 1994 (Stand am 1. Januar 1996)
 
Vignette
   
Art. 6
1 Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:
   a. bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel);
   b. bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.
2 Die Vignette kann nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden.
3 Bei Fahrzeugen mit Kontrollschildern des Bundes (Kontrollschilder mit den Buchstaben A oder P) gilt das Kontrollschild als Zahlungsnachweis.

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Die Vignette kann bei Zollstellen, Strassenverkehrsämtern, Poststellen, Tankstellen und Garagen bezogen werden. Sie ist jeweils für die Zeit ab dem 1. Dezember bis zum 31. Januar, sprich 14 Monate lang gültig.

Fahrzeugführer sind aufgefordert, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden. Die Vignette muss bei Personenwagen direkt auf der Innenseite der Windschutzscheibe am Rand aufgeklebt werden.

Neu wird auch das Anbringen der Vignette an einem unzulässigen Ort gebüsst. Im Anhängerbetrieb ist das Aufkleben von zwei Vignette am Zugfahrzeug nicht gestattet und wird mit einer Busse geahndet. Sowohl das Zugfahrzeug wie auch der Anhänger müssen zwingend mit einer Vignette versehen sein.

Die Busse für das Fahren ohne Vignette bzw. das Anbringen an einem unzulässigen Ort beträgt neu 200 Franken.

Vignetten 2023:

Personenwagen
1 Jahr: CHF 40.00     
Motorrad
1 Jahr: CHF 40.00

Die DIGITALE VIGNETTE gibt es im VIA ADMIN Shop



ÖSTERREICH - PICKERL

ACHTUNG:


T = 10 Tage / M = 2 Monate / J = Jahr
Axx = Motorrad / Bxx = Personenwagen

In Österreich wird das etwas anders gehandhabt mit dem "Pickerl".

Bei Personenwagen kleben Sie die Vignette gut sichtbar innen auf die Windschutzscheibe (unsere Empfehlung: links oben oder im Bereich des Rückspiegels).
Achtung: Kleben Sie die Vignette ausserhalb des Tönungsstreifens!

Bei Motorrädern Kleben Sie die Vignette auf einen sauberen und vor allem nicht auswechselbaren Teil des Motorrads (z.B. Gabelholm oder Tank).
Achtung: Eine Vignette am Koffer oder einer Seitentasche ist nicht gültig! ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen.

Pickerl 2024:

Personenwagen
1 Tag:      EUR   8.60   (neu)
10 Tage:   EUR   11.50   (9.90 / 9.60)
2 Monate: EUR 28.90   (29.00 / 28.20)
1 Jahr:     EUR 96.40 (96.40 / 93.80)
Motorrad
1 Tag:      EUR    3.40   (neu)
10 Tage:   EUR   4.60   (5.80 / 5.60)
2 Monate: EUR 11.50 (14:50 / 14.10)
1 Jahr:     EUR 38.50 (38:20 / 37.20)

Die DIGITALE VIGNETTE gibt es im ASFINAG Maut-Shop
« Letzte Änderung: 03. Februar 2024, 14:19:55 von Markus »
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