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ALLES RUND UMS MOTORRAD (öffentlich) => Allgemein von Interesse => Thema gestartet von: Markus am 15. Februar 2013, 17:12:29

Titel: Härtere Strafen bei Raserdelikten ab 2013
Beitrag von: Markus am 15. Februar 2013, 17:12:29
 Im Juni 2012 hat das Parlament dem Verkehrssicherheitsprogramms “Via sicura” zugestimmt. Ein erstes Massnahmenpaket trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Unter anderem werden Raser seit diesem Jahr härter bestraft.
 
Raserdelikte werden neu mit mindestens 2 Jahren Führerausweisentzug sanktioniert. Wiederholungstäter müssen den Fahrausweis grundsätzlich für immer abgeben. In Ausnahmefällen ist bei einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten eine Wiedererteilung nach frühestens 10 Jahren möglich. Weiter droht Rasern neu zwischen 1 und 4 Jahren Gefängnis. Seit dem 1. Januar 2013 haben die Behörden auch die Möglichkeit, bei groben Verkehrsregelverletzungen (wie beispielsweise Rasen) das Fahrzeug eines Delinquenten einzuziehen und zu verwerten.
 
Folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten nach neuem Recht als Raserdelikte:

 •30-Zone: Überschreitung um 40 km/h und mehr
 •Innerorts: Überschreitung um 50 km/h und mehr
 •Ausserorts: Überschreitung um 60 km/h und mehr
 •Autobahn: Überschreitung um 80 km/h und mehr
 
Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Via sicura: Erste Massnahmen ab Januar 2013 (http://www.law-news.ch/2012/11/via-sicura-massnahmen-januar-2013)

Faktenblatt 2012 - 2015 (http://www.astra.admin.ch/themen/verkehrssicherheit/00236/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCEdIB5g2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--)