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ALLES RUND UMS MOTORRAD (öffentlich) => Lernausweis / Führerausweis => Thema gestartet von: Markus am 26. Mai 2010, 01:57:17

Titel: Lernausweis / Führerausweis
Beitrag von: Markus am 26. Mai 2010, 01:57:17
Alle Lern-/und Führerausweise Übersichtstabelle

(http://www.nws-biker.ch/bilder/fuehrerausweise.jpg)  (http://www.fuehrerausweise.ch) Kompletter Überblick aller Kategorien



Lernfahrausweis Antragsformular

(http://www.nws-biker.ch/bilder/wappen_ag_100.jpg) (https://www.ag.ch/de/dvi/strassenverkehr/fuehrerausweise/lernfahrausweis/lernfahrausweis_1.jsp) (http://www.nws-biker.ch/bilder/wappen_bl_100.jpg) (https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/motorfahrzeugkontrolle/lernfahrausweis) (http://www.nws-biker.ch/bilder/wappen_bs_100.jpg) (http://www.polizei.bs.ch/verkehr/motorfahrzeugkontrolle/lernfahr-fuehrerausweise.html) (http://www.nws-biker.ch/bilder/wappen_so_100.jpg) (https://www.so.ch/verwaltung/bau-und-justizdepartement/motorfahrzeugkontrolle/fuehrerinnen-und-fuehrer/lernfahrerinnen-und-lernfahrer/allgemeines/)



Mit dem Lernfahrausweis im Ausland fahren?

Der Lernfahrausweis ist kein Führerausweis nach internationalem Recht. Er ist daher nur in der Schweiz gültig, d.h. es dürfen damit keine Lernfahrten im Ausland vorgenommen werden. Dies ist ebenso der Fall für begleitete Lernfahrten mit Motorwagen und unbegleitete Lernfahrten mit Motorrädern. Diese Tatsache geht klar aus dem Art. 41 des „Übereinkommens über den Strassenverkehr“ hervor, welches nach der Ratifikation durch die Schweiz seit dem 11.12.1992 in Kraft getreten ist. Wer trotzdem mit dem Lernfahrausweis im Ausland fährt riskiert viel. Bei einem Unfall ist grundsätzlich kein Versicherungsschutz vorhanden. Von der örtlich zuständigen Strafbehörde würde dies als Fahren ohne gültigen Führerausweis eingestuft.